top of page

Landschaftsarchitektur

Das Arbeitsfeld des Landschaftsarchitekten umfasst die Planung von Freiräumen in Städten, Dörfern und Gemeinden in Hinblick auf gestalterische und ökologische Aspekte und die Objektplanung im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Konkret bedeutet das:

Für private und gewerbliche Auftraggeber:

  • Unterstützung des Auftraggebers von der Beratung über die Planung bis zur Bauüberwachung der Außenanlagen

  • Erstellen von Freiflächengestaltungsplänen und Baumbestandsplänen im Rahmen einer Baugenehmigung

  • Planung und Bauüberwachung von Spiel- und Sportplatzanlagen

 

Für öffentliche Auftraggeber:

  • Planung aller Formen von Grün- und Erholungsflächen im besiedelten Raum, von Gärten über Friedhöfe, Freizeiteinrichtungen bis hin zu öffentlichen Parkanlagen. 

  • Erarbeitung städtebaulicher Grünkonzepte

  • Umgestaltung von Industriebrachen unter ökologischen und nutzungsrelevanten Gesichtspunkten

  • Entwicklung von Grünversorgungs- und Erholungskonzepten

  • Renaturierungen

  • Grünordnungs- und Landschaftspläne

 

 

 

 

bottom of page